slot pulsa
BVGFirma

BVG – eine wichtige Säule der persönlichen Vorsorge

Mit der Pensionskasse sorgen Sie bereits früh für das Alter vor

Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge und deckt nach dem Eintritt in den Ruhestand Ihre existenziellen Bedürfnisse. Für ein angenehmes Leben ohne Absenkung des gewohnten Lebensstandards ist der ausbezahlte Betrag jedoch zu wenig. Aus diesem Grund ruht die Schweizer Altersvorsorge auf den drei Säulen AHV, BVG und private Vorsorge. Während die AHV und die BVG obligatorisch sind, beruht die private Vorsorge auf Freiwilligkeit.

BVG – Pensionskasse mit über 100-jähriger Geschichte

Vor über hundert Jahren wurden bereits die ersten Pensionskassen gegründet, um für das Alter frühzeitig vorzusorgen. So gab es 1925 bereits 1200 Pensionskassen mit 262’000 freiwilligen Mitgliedern. Es handelte sich vor allem um privilegierte Gruppen wie Beamte oder Angestellte von Banken. Viele Arbeitnehmer waren vor Armut im Alter nicht geschützt, da die AHV erst 1948 gegründet und somit zumindest die Sicherung der Existenz im Alter sichergestellt wurde. Allerdings war dieser Betrag viel zu gering, um davon wirklich leben zu können.

Um Altersarmut zukünftig zu verhindern, wurde die berufliche Vorsorge 1972 in die Verfassung aufgenommen. Ergänzend wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) erarbeitet und trat mit Januar 1985 in Kraft. Das BVG legt jedoch nur die Mindestleistungen für die Bezüge im Alter, bei Invalidität sowie im Todesfall fest. Die Versorgungseinrichtungen müssen zwar die Mindestleistung erbringen, besitzen jedoch Spielraum nach oben.

Erst durch die Kombination der beiden Säulen AHV und BVG erreichen Arbeitnehmer im Ruhestand eine Mindestleistung von 60% des bisherigen Lohns.

Ab wann ist die Pensionskasse verpflichtend?

Jeder Arbeitnehmer ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit unbefristetem Arbeitsvertrag, oder einem befristeten Arbeitsvertrag von mehr als drei Monaten, ist mit Beginn des Arbeitsverhältnisses zur Einzahlung in die Pensionskasse verpflichtet. In den ersten Jahren decken Sie mit der einbezahlten Summe nur das Risiko Invalidität und Tod ab. Erst ab dem 25. Lebensjahr sparen Sie für die Altersrente an.

Selbstständige und Familienmitglieder, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, können sich freiwillig über die Pensionskasse versichern.

Pensionskasse – sparen für die Altersvorsorge

Die Altersvorsorge basiert auf einem Sparprozess, an dem sich alle Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr und mit einem Mindesteinkommen von jährlich 22’050 Franken (ab Jänner 2023) beteiligen. Je früher Sie mit der regelmässigen Einzahlung in die Pensionskasse beginnen, umso niedriger ist der monatliche Beitrag. Starten Sie im Alter von 25 bis 34 Jahren, beträgt die monatliche Einzahlung 7% Ihres versicherten Gehaltes, ab dem 55 Lebensjahr sind es 18%. Mindestens 50% davon übernimmt der Arbeitgeber.

Sparprozess endet mit dem Rentenalter

Sobald Sie das Rentenalter erreichen, endet der Sparprozess. Nun wird das angesparte Kapital mit einem Umrechnungsfaktor von 5,4% für Männer und 5,7% für Frauen (Stand 2022) in die jährliche Altersrente umgewandelt. Je nach Pensionskasse haben Sie die Wahl zwischen einer Einmalzahlung des gesamten Kapitals oder einer monatlichen Rente. Alternativ erhalten Sie auf Anfrage ein Viertel des Altersguthabens als Kapitalabfindung.

Mit ihren regelmässigen Beiträgen in die Pensionskasse sichern Sie sich zusätzlich gegen Invalidität ab und sorgen im Ernstfall für Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, die somit Anspruch auf eine Witwen- und Waisenrente erhalten.

Sie möchten sich umfassend für das Alter absichern? Vereinbaren Sie eine professionelle Beratung, welche individuellen Möglichkeiten es gibt.