Grundversicherung übernimmt nicht alle Kosten im Ausland
Innerhalb der Schweiz sind Sie durch die Kombination aus Grundversicherung und verschiedenen Modulen aus der Zusatzversicherung wie die Zahnzusatzversicherung, die ambulante Zusatzversicherung oder die Spitalzusatzversicherung medizinisch hervorragend abgesichert. Sobald Sie sich jedoch im Ausland befinden und es zum Ernstfall kommt, ist es gut zu wissen, dass Sie sich vor Ihrer Abreise für einen leistungsfähigen Auslandsschutz entschieden haben.
Leistungen der Krankenkasse im europäischen Ausland
Ihre schweizerische Versichertenkarte gilt auch als Europäische Krankenversicherungskarte. Die dafür erforderlichen Informationen befinden sich auf der Rückseite. Damit haben Sie bei einem Ernstfall während Ihres Auslandsaufenthaltes in einem europäischen Land Anspruch auf alle medizinisch erforderlichen Sachleistungen im Zusammenhang mit Unfall, Krankheit oder Mutterschaft. Ihre Krankenkasse übernimmt alle Leistungen aus dem Leistungskatalog des Landes.
Allerdings müssen Sie oft die Rechnungssumme zuerst privat vorstrecken. Im Gegenzug werden weder der Selbstbehalt noch die Franchise angerechnet. Mit einem leistungsfähigen Auslandsschutz profitieren Sie, indem Sie die Rechnung einfach bei Ihrem Versicherer einreichen.
Unfall oder Krankheit in Nicht-EU-Ländern
Befinden Sie sich in einem Nicht-EU-Land, übernimmt die Krankenkasse den maximal doppelten Betrag, der in der Schweiz für eine gleichwertige Behandlung anfallen würde. Ist die Behandlung stationär erforderlich, erhalten Sie maximal 90% der Kosten rückerstattet. Der Grund dafür liegt in der Kostenbeteiligung der Kantone bei Spitalsaufenthalten. Diese betragen mindestens 55 % der anfallenden Behandlungs- und Aufenthaltskosten. Befinden Sie sich im Ausland in stationärer Behandlung, entfällt diese Kostenbeteiligung.
Berücksichtigen Sie auch, dass die Kostenübernahme nur dann erfolgt, wenn die Rückreise in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Sind Sie in der Lage, die Rückreise anzutreten, benötigen dafür jedoch einen Krankentransport, übernehmen Sie die dafür anfallenden Kosten.

Transportkosten und Rettung im Ausland tragen Sie privat
Ihre schweizerische Krankenversicherung übernimmt oder bezuschusst ausschliesslich Kosten für Krankentransporte und Rettung von Personen innerhalb der Schweiz. Benötigen Sie im Ausland einen Krankentransport oder sogar eine Rettung, bezahlen Sie diese Kosten privat.
Befinden Sie sich beispielsweise in einem weit entfernten Land mit schlechter medizinischer Versorgung, ist die Rückkehr oft aus medizinischen Gründen mit einem speziellen Flug unter Betreuung unverzichtbar. Aber auch nach dem Skiunfall in Österreich kann nach der ersten Behandlung ein Krankentransport zurück in die Schweiz erforderlich sein.
Der Auslandsschutz übernimmt alle im Ausland anfallenden und medizinisch erforderlichen Transportkosten sowie die Kosten einer eventuell erforderlichen Rettung.Schweizer Rega-Ambulanz- und Rettungsflugzeug im Service-Hangar am internationalen Flughafen Zürich

Schweizer Rega-Ambulanz- und Rettungsflugzeug im Service-Hangar am internationalen Flughafen Zürich
Mit dem Auslandsschutz sind Sie auf der sicheren Seite
Schliessen Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise einen leistungsfähigen Auslandsschutz ab und sorgen Sie für den Ernstfall vor. Vor allem in Ländern mit sehr hohem Preisniveau für medizinische Leistungen kann der Selbstbehalt sehr hoch sein. Der Auslandsschutz begleicht für Sie diese Differenz und ergänzt Ihre schweizerische Krankenversicherung perfekt.
Gerne informieren Sie die Experten über den genauen Leistungsumfang. Kontaktieren Sie diese für eine persönliche Beratung.