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Grundversicherung

Grundversicherung als obligatorischer Teil der Krankenversicherung

Wichtige Informationen rund um die Grundversicherung

Ob Sie immer schon in der Schweiz leben oder neu zugezogen sind: Die Grundversicherung ist in der Schweiz die obligatorische Krankenversicherung, die jeder abschliessen muss. Sie bietet zahlreiche Leistungen, über die Sie zumindest Ihre medizinische Grundversorgung absichern. Wählen Sie aus verschiedenen zugelassenen Krankenversicherern das Angebot aus, das Ihnen persönlich zusagt.

Für wen gilt die Versicherungspflicht?

Sobald Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie sich über die Grundversicherung absichern. Da es keine Familienversicherung gibt, muss jedes Familienmitglied krankenversichert werden.

In folgenden Situationen ist die obligatorische Krankenversicherung ebenfalls erforderlich:

  • Ihre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz gilt länger als drei Monate.
  • Halten Sie sich in der Schweiz zwar weniger als drei Monate auf, Ihre Krankenversicherung erfüllt jedoch nicht die Anforderungen der Schweizer Grundversicherung, dann müssen Sie sich in der Schweiz versichern.

Sind Sie in der Schweiz erwerbstätig, leben jedoch in einem anderen EU-Staat, unterliegen Sie und Ihre Familienangehörigen unter Umständen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Schweiz.

Diese Leistungen übernimmt die Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt alle Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder eines Unfalls entstehen. Aber auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen sind durch die Grundversicherung gedeckt.

  • Sofern vom Arzt verordnet: Leistungen aus der Komplementärmedizin.
  • Ab dem 50. Lebensjahr: Darm-Vorsorgeuntersuchungen im Intervall von zwei Jahren.
  • Alle 3 Jahre oder nach Notwendigkeit gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.
  • Erforderliche ambulante Krankenpflege.
  • 180 Franken pro Jahr Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche.
  • Hilfsmittel und Apparate laut Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
  • Vom Arzt verordnete Medikamente, zum Teil jedoch mit Selbstbehalt.
  • Zahnbehandlungen, deren Ursache eine schwere Erkrankung des Kausystems ist.
  • Zahnbehandlungen, die im Zusammenhang mit einer schweren Allgemeinerkrankung oder einem Unfall stehen und deren Behandlung zwingend erforderlich ist.

Alle anderen Zahnarztkosten übernimmt die obligatorische Krankenversicherung nicht. Diese Lücke in der medizinischen Versorgung schliessen Sie mit einer Zahnzusatzversicherung.

So unterscheiden sich die Krankenversicherer

Alle Versicherer müssen die im Krankenversicherungsgesetz definierten Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewährleisten. Kunden darf durch die Entscheidung für einen besonders günstigen Anbieter kein Nachteil in der medizinischen Versorgung entstehen.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Prämien durch die Höhe der Franchise entsprechend attraktiv zu gestalten. Je nach persönlicher Situation entscheiden Sie sich für eines der zahlreichen Modelle, die von den Versicherern angeboten werden.

Franchise und Selbstkostenbeteiligung

Die Franchise ist der Eigenanteil für die anfallenden Behandlungskosten. Erst wenn die Franchise aufgebraucht ist, beginnt die Krankenversicherung mit der Kostenübernahme. Obligatorisch sind 300 Franken Franchise jährlich. Entscheiden Sie sich für eine höhere Franchise, reduziert sich dadurch oft die monatliche Prämie.

Zusätzlich übernehmen Sie einen Selbstbehalt von 1% der Arzt- und Behandlungskosten. Diese sind jedoch mit maximal 700 Franken jährlich begrenzt.

Sie haben Fragen zur Grundversicherung und den verschiedenen Modellen, die Krankenversicherer anbieten? Profitieren Sie von einer persönlichen Beratung.