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InvaliditätVorsorge

Invalidenversicherung als wichtige Säule der obligatorischen Vorsorge

So sichert die IV im Ernstfall zumindest den Existenzbedarf

In der Invalidenversicherung sind alle erwerbstätigen und in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtend versichert. Wohnen und arbeiten Sie ausserhalb der Schweiz in einem EU- oder EFTA-Land, können Sie sich über die AHV freiwillig gegen Invalidität versichern. Die IV ist Teil der gesetzlichen Vorsorge innerhalb der AHV mit dem Ziel, im Ernstfall den Existenzbedarf zu sichern. Mehr jedoch nicht. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge wichtig.

Invalidenversicherung sorgt für Sicherheit

Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls keiner oder ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, erhalten Sie durch die Invalidenversicherung umfassende Leistungen. Diese sichern Ihre Existenz entweder in Form einer Rente ab oder unterstützen Sie durch gezielte Massnahmen, weiterhin beruflich aktiv sein zu können.

Im Vordergrund steht immer die Eingliederung in das Berufsleben. Nur wenn Eingliederungsmassnahmen aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht erfolgreich sind, erhalten Sie eine Invalidenrente.

Leistungsübersicht im Detail

Folgende Leistungen können Sie im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von der IV erwarten.

Eingliederungsmassnahmen, um die Erwerbstätigkeit zu verbessern.

  • Medizinische Massnahmen bei anerkannten Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr bei voller Kostenübernahme.
  • Berufliche Massnahmen wie die berufliche Umschulung oder eine erstmalige berufliche Ausbildung.
  • Integrations-Massnahmen bereiten vor allem psychisch behinderte Personen auf eine Erwerbstätigkeit in der freien Wirtschaft vor.
  • Hilfsmittel, die Sie im Beruf und im Alltag unterstützen und Ihre persönliche Selbstständigkeit erhöhen.
  • Taggelder sichern den Lebensunterhalt während der Eingliederungsmassnahmen.
  • Assistenzbeitrag für regelmässig erforderliche Hilfe

Ergänzungsleistungen sind eine weitere wichtige Leistung der Invalidenversicherung, auf die Sie Rechtsanspruch haben. Sie gleichen den Unterschied zwischen Invalidenrente oder Taggeld und dem Existenzbedarf aus.

Anspruch und Höhe der Invalidenrente

Anspruch auf Invalidenrente haben Sie, sofern die Arbeitsunfähigkeit im aktuellen Jahr mindestens 40% beträgt. Im Folgejahr muss anstelle der Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 40% vorliegen.

  • Arbeitsunfähigkeit: Eine Tätigkeit im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich ist nicht mehr möglich.
  • Erwerbsunfähigkeit: Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist es für Sie unmöglich, irgendeine Form der Erwerbsarbeit auszuüben.

Die volle Invaliditätsrente von 100% erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 70%. Dieser bemisst sich an der Erwerbsunfähigkeit. Bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis 49% bewegt sich die IV-Rente zwischen 25% und 45% des vollen Rentenbetrags.

Berücksichtigen Sie die Wartezeit auf den Rentenanspruch. Sie beträgt ein Jahr und entsteht frühestens sechs Monate nachdem Sie den Antrag eingereicht haben. Für Jugendliche gilt, dass der Rentenanspruch erst im Monat nach dem 18. Geburtstag eintritt.

Mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge können Sie diese Lücken schliessen. Nutzen Sie die professionelle Beratung unserer Experten.