Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen
Seit ungefähr 10 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen die Kosten für Sehhilfen nur mehr in bestimmten Ausnahmefällen. Nur für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt noch eine teilweise Kostenerstattung. Dadurch werden Sie durch zusätzliche und oft hohe Kosten belastet. Die Lösung ist Ihre Zusatzversicherung, mit der Sie bestimmte Versorgungslücken abdecken.
Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Sehhilfen
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag haben jährlich Anspruch auf 180 Franken Zuschuss für die vom Augenarzt verordnete Sehhilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur in besonderen Fällen einen Teil der Kosten. Dazu zählt der Zuschuss von 270 Franken pro Auge für Kontaktlinsen bei hochgradiger Sehschwäche, sofern diese die Sehschwäche im Vergleich zur Brille deutlich verbessern. Bei irregulärem Astigmatismus, Keratokonus, Erkrankung oder Verletzung der Hornhaut erhalten Sie pro Auge und ohne zeitliche Limitierung 630 Franken Zuschuss zu Kontaktlinsen.
Benötigen Sie aufgrund einer Erkrankung, der Einnahme von Medikamenten oder nach einer Operation eine Brille oder Kontaktlinsen, erhalten Sie jährlich und pro Seite 180 Franken Zuschuss.
In allen anderen Fällen tragen Sie alle damit verbundenen Kosten selbst.
Zuschüsse zu Sehhilfen durch Zusatzversicherungen
Mit einer Zusatzversicherung passen Sie die gesetzliche Krankenversicherung an Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Oft enthält die bereits abgeschlossene ambulante Zusatzversicherung Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen. Ist dies nicht der Fall, prüfen Sie, ob ein anderes Leistungspaket der ambulanten Zusatzversicherung entsprechende Zuschüsse enthält.
Je nach Krankenversicherer unterscheiden sich die Zuschüsse. Manche Versicherer übernehmen bis zu 400 Franken jährlich für die gesamte Brille oder bezuschussen nur die Gläser. Andere wiederum bezahlen einen Prozentsatz der anfallenden Kosten. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr.
Laserbehandlung in der ambulanten Zusatzversicherung
Die Laserbehandlung ist in der ambulanten Zusatzversicherung häufig nicht enthalten und wird als eigene Zusatzversicherung angeboten. Ist eine spezielle Zusatzversicherung erforderlich, informieren Sie sich aufgrund der oft vorgegebenen Wartezeit rechtzeitig über die verschiedenen Angebote.
Sie sind sich nicht sicher, für welches Leistungspaket Sie sich entscheiden sollen? Fragen Sie unsere Experten.

