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Gesundheit

VVG – Versicherungsvertragsgesetz regelt Kranken-Zusatzversicherung

Zusatzversicherung nach VVG schliesst medizinische Versorgungslücken

In der Schweiz besteht die Verpflichtung zur Krankenversicherung im Rahmen der Grundversicherung. Die Leistungen der medizinischen Grundversorgung sind im KVG (Krankenversicherungsgesetz) geregelt. Da die Grundversicherung nicht alle erforderlichen medizinischen Leistungen deckt, sind auf den individuellen Bedarf abgestimmte Zusatzversicherungen ein wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge. Diese Individualleistungen regelt das VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

KVG und VVG regulieren das Vertragsverhältnis

Das KVG und das VVG sind Bundesgesetze und beide regulieren das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Während sich das KVG ausschliesslich mit den Inhalten der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt, bezieht sich das VVG auf alle Versicherungsverträge.

Nur ein Teil des 1908 verabschiedeten Gesetzes definiert die Rahmenbedingungen der Zusatzversicherungen und alle damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen. Dazu zählen beispielsweise die allgemeinen Aufnahmebedingungen, Kündigungsfristen oder der grundlegende Leistungsumfang, ohne dabei detailliert auf einzelne Leistungen einzugehen.

Freiwillige Zusatzversicherung deckt Versorgungslücken

Die Grundversicherung nach KGV deckt nicht alle erforderlichen medizinischen Leistungen ab. Ein typisches Beispiel sind Zahnbehandlungen, deren Kosten Sie immer selbst tragen. Die Kostenübernahme erfolgt nur bei einer schweren Erkrankung des Zahnapparates oder für zahnärztliche Behandlungen als Folge einer schweren Allgemeinerkrankung. Ansonsten tragen Sie alle Kosten der Zahnbehandlung von der normalen Zahnfüllung bis zur Wurzelbehandlung. Frauen, die einmal jährlich zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung gehen, bezahlen diese ebenfalls selbst. Die Grundversicherung übernimmt die Vorsorge nur alle drei Jahre. Besonders teuer wird es im Fall einer längeren Spitalbehandlung durch den täglich berechneten Anteil an den Aufenthaltskosten. Dieser wird ausschliesslich privat abgerechnet und unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung.

Alleine diese drei Beispiele zeigen die finanzielle Belastung, sofern Sie nur über die Grundversicherung abgesichert sind. Allerdings sind die Lücken um ein Vielfaches grösser als aus diesen Beispielen ersichtlich. Schliessen Sie die Lücken in der medizinischen Versorgung so früh wie möglich und profitieren Sie langfristig davon.

Unterschiede zwischen KVG und Zusatzversicherung nach VVG

Es gibt jedoch noch weitere Gründe, sich frühzeitig über die Zusatzversicherung abzusichern. So muss ein Versicherer jeden Antragsteller ohne Gesundheitsfragen in die Grundversicherung aufnehmen. Für die Aufnahme in die Zusatzversicherung gilt dies nicht.

  • Pflicht zur Beantwortung von Gesundheitsfragen.
  • Aufnahme mit Vorbehalt und den damit verbundenen Konsequenzen.
  • Risiko auf Ablehnung aufgrund einer bestehenden Erkrankung.

Welche Zusatzversicherungen sind erforderlich?

Die Auswahl an Zusatzversicherungen ist gross und sollte individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst sein. Allerdings weichen die Angebote der verschiedenen Anbieter oft massiv voneinander ab. Der Überblick über die Unterschiede ist schwierig und es ist kompliziert, die Lücken in der Grundversicherung so zu schliessen, dass sie optimal an Ihre und die Bedürfnisse Ihrer Familie abgestimmt sind.

Die Lösung ist eine fundierte Bedarfsanalyse kombiniert mit einer fachlich kompetenten Beratung, um für Sie die Deckung zu finden, die sich an Ihren Ansprüchen an eine umfassende medizinische Versorgung und den finanziellen Möglichkeiten orientiert.