slot pulsa
UVGFirmaTipps / Ratgeber

Unfallversicherung als wichtiger Schutz für den Ernstfall

Wie unterscheidet sich die Unfallversicherung für Angestellte und Selbstständige?

Für Arbeitnehmer ist die Unfallversicherung obligatorisch. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie entsprechend zu versichern. Dadurch sind Sie vor den Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz oder in der Freizeit sowie vor den Folgen einer Berufskrankheit zumindest wirtschaftlich abgesichert. Sind Sie selbstständig tätig, gilt diese Versicherungspflicht nicht. Allerdings können Sie sich freiwillig gemäss UVG versichern.

Unfallversicherung nach UVG für Angestellte verpflichtend

Als Angestellter versichert Sie Ihr Arbeitgeber entsprechend des UVG (Bundesgesetz für Unfallversicherung) gegen Berufsunfälle (BU) und Berufskrankheiten – unabhängig davon, wie lange Sie täglich oder wöchentlich für das Unternehmen arbeiten. Dies bedeutet, dass auch Aushilfen mit sehr kurzer Arbeitszeit zuverlässig vor den Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten geschützt sind. Sobald Sie für einen Arbeitgeber länger als acht Stunden wöchentlich tätig sind, sind Sie zusätzlich gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen (NBU) abgesichert.

Der Arbeitgeber trägt die Versicherungsprämie für die BU-Versicherung. Die Prämie für die NBU wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.

Selbstständige versichern sich freiwillig nach UVG

Für Selbstständige gibt es keine Versicherungspflicht nach UVG und somit auch keine Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Allerdings können Sie sich als Unternehmer freiwillig nach UVG versichern, um sich vor den Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zu schützen.

Verzichten Sie darauf, übernimmt Ihre Krankenkasse im Falle eines Unfalls einen Grossteil der Kosten der medizinischen Behandlung. Allerdings ist dies im Ernstfall mit verschiedenen Nachteilen verbunden, denn Leistungen für eventuellen Lohn- und Erwerbsausfall erbringt die Krankenversicherung nicht. Diesen Anspruch erwerben Sie nur durch den Abschluss einer Unfallversicherung nach UVG.

Das leistet die Unfallversicherung nach UVG

Unabhängig davon, ob Sie als Angestellter oder freiwillig als Selbstständiger nach UVG versichert sind, sind Sie im Ernstfall durch umfangreiche Leistungen geschützt.

Die Unfallversicherung übernimmt alle anfallenden medizinischen Kosten ohne Franchise oder Selbstbehalt. Damit entfällt für Sie im Fall eines Unfalles oder einer nachgewiesenen Berufskrankheit die finanzielle Belastung durch die Behandlung und den Krankenhausaufenthalt.

Es gibt jedoch noch weitere wichtige Leistungen, von denen alle nach UVG versicherten Personen, ob Angestellter oder Selbstständiger, profitieren. Dazu zählen vor allem das Taggeld und die Lohnfortzahlung in Höhe von 80% im Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Oft gleicht der Arbeitgeber die Differenz von 20% aus, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Vor allem für Selbstständige ist dieser Punkt besonders wichtig, da die Unfallversicherung in diesem Fall zusätzlich vor oft hohen Einkommensverlusten schützt.

  • Invalidenrente ab einem Invaliditätsgrad von 10%, sofern eine Besserung aussichtslos ist
  • Integritäts- und/oder Hilflosenentschädigung bei dauerhafter Beeinträchtigung, die Hilfe im Alltag erfordert
  • Hinterlassenenrente für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und Kinder

Bei beruflich selbstständigen Personen ohne Unfallversicherung nach UVG übernimmt die Krankenkasse zwar die medizinischen Kosten, allerdings unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt. Ein Taggeld für den Erwerbsausfall oder eine der genannten Renten und Entschädigungen entfallen.

Sichern Sie sich als beruflich selbstständige Person nach UVG vor den Folgen durch Unfälle oder Berufskrankheiten ab und setzen Sie damit auf umfassende Sicherheit für Sie und Ihre Familie.